Schäden durch Blindgänger
Nach den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV für die Hausrat-Versicherung sind Schäden, die auf Kriegsereignisse zurückgehen,
vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Die Detonation einer Weltkriegsbombe ist nach Ansicht vieler Experten die Folge eines Kriegsereignisses – selbst wenn der Zweite Weltkrieg schon vor über 70 Jahre endete.
Niemand kann genau wissen, ob unter dem versicherten Haus (gilt auch für Mehrfamilienhäuser) eine solche Gefahr lauert.